COVID-19 - Aktualitäten 30. 4. 2020
Sehr geehrte Kundinnen und Kunden
Gerne möchten wir Sie über die Möglichkeit der Behandlungsrealisierung in unseren Kliniken für unsere Kundinnen und Kunden aus Bundesrepublik Deutschland, aus der Republik Österreich und aus der Schweizerische Eidgenossenschaft informieren.
Dank der sich verbessernden epidemiologischen Situation in der Tschechischen Republik wird Eintritt den Ausländen im Falle außerordentlicher Situationen ermöglicht, zu diesen gehört Aufenthalt, der mit der Erbringung von medizinischen Eingriffen oder der medizinischen Untersuchungen verbunden ist.
Weiterhin empfehlen wir, dass die Erstgespräche mit dem Arzt online durchgeführt werden.
Damit Ihr Aufenthalt hier reibungslos verläuft, ist es wichtig folgende Maßnahmen zu respektieren, die zum 1.5.2020 aktuell sind:
1. AUFENTHALT FÜR WENIGER ALS 24 STUNDEN
Was Sie brauchen werden und was eingehalten werden muss:
- Bestätigung von der Gesundheitseinrichtung über Durchführung des medizinischen Eingriffes auf Tschechisch und Deutsch
- In der Tschechischen Republik gilt die Pflicht den direkten sozialen Kontakt einzuschränken und eine Atemmaske, Gesichtsmaske oder einen anderen Schutz für Mund und Nase zu tragen
Über folgende Grenzübergänge ist es möglich aus der Bundesrepublik Deutschland in die Tschechische Republik einzureisen:
- Strážný - Phillippsreut
- Pomezí nad Ohří - Schirnding
- Rozvadov (Autobahn) - Waidhaus
- Folmava – Furth im Wald/Schafberg
- Železná Ruda – Bayerisch Eisenstein
- Krásný Les (Autobahn) - Breitenau
- Hora Sv. Šebestiána – Reitzenhain
Über folgende Grenzübergänge ist es möglich aus der Republik Österreich in die Tschechische Republik einzureisen:
Stellen, die zum Übertritt der inneren Grenzen der Tschechischen Republik bestimmt sind
(24/7 Regime)
I. Österreich
Straßengrenzstellen: |
Grenzabschnitt / Grenzmarkierung: |
Dolní Dvořiště - Wullowitz |
III/29 - III/30 - III/30b |
České Velenice - Gmünd - Böhmzeil * |
V/39 - V/39-1 |
Nová Bystřice - Grametten |
VI/44 - VI/44-1 |
Hatě - Kleinhaugsdorf |
VIII/43-04,05 - VIII/44 - VIII/45 |
Mikulov - Drasenhofen |
IX/72-4 - IX/73 |
Bitte beachten Sie, dass an den genannten Grenzübergängen Rückstaus und Zeitverzögerungen möglich sind!
Bezüglich der Sicherheit unserer Kunden und unseres medizinischen Personals wurden in den GENNET-Kliniken folgende Sicherheitsmaßnahmen neu eingeführt:
- Menschen mit Atemproblemen werden nicht in die Klinik aufgenommen.
- Zum Schutz vor Ansteckungen mit dem Coronavirus müssen Mund und Nase in der Klinik bedeckt werden. Ausreichend sind dabei alle Masken, die Mund und Nase bedecken, einfache Mundschutze, Stoffmasken, sowie Schals.
- Obligatorische Händedesinfektion bei Ankunft und während Bewegung in der Klinik.
- Temperaturmessung vom medizinischen Personal
- Ausfüllen von Erklärung über Infektionsfreiheit
- Ausfüllen von Einverständniserklärung
- Beim 24-Stunden-Aufenthaltsregime wird keinen negativen PCR-Test auf COVID-19 verlangt
2. AUFENTHALT FÜR MEHR ALS 24 STUNDEN
- Zusätzlich zu den oben genannten Maßnahmen, wird bei einem längeren Aufenthalt einen negativen PCR-Test verlangt. Das Ergebnis darf nicht älter als 4 Tage sein. Sonst ist eine 14-tägige Quarantäne einzuhalten.
Für weitere Informationen folgen Sie bitte unsere Webseiten, wo Aktualisierungen im Einklang mit der Verordnung der Regierung der Tschechischen Republik veröffentlicht werden.
Deutschland: Aktuelle Informationen über Ausreise- und Rückkehrbedingungen Ihres Heimatlandes Deutschland finden Sie auf der Webseite der Bundesregierung https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/corona-regelungen-1735032 oder auf der Webseite Ihres Bundeslandes.
Österreich: Einreise in das Land ist erlaubt denen Personen, die ein ärztliches Zeugnis über ihren Gesundheitszustand mit sich führen, das einen negativen molekularbiologischen Test auf SARS-CoV-2 bestätigt, der nicht älter als 4 Tage und in den Sprachen Deutsch, Englisch, Italienisch, Französisch, Slowenisch und Ungarisch ist. Österreichische Staatsbürger oder Personen die ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben, die diesen Test nicht vorlegen, ist es erlaubt, sich zu einer unverzüglich anzutretenden 14-tägigen selbstüberwachten Heimquarantäne zu verpflichten.
Für nähere Informationen siehe bitte hier:
Grenzkontrollmaßnahmen an Österreichs Grenzen: https://bmi.gv.at/news.aspx?id=314A5A707A4547684D55733D
Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten – Informationen über die Tschechische Republik: https://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reiseinformation/land/tschechische-republik/
Generelle Informationen: https://www.bmeia.gv.at/
Schweiz: Ausreise aus dem Land ist ohne Beschränkung. Ins Land dürfen nur die Staatsangehörigen der Schweiz oder des Fürstentums Liechtenstein einreisen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis
GENNET-Team
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